110: Körperschaft als 1. geistiger Schöpfer

Beschreibung

Das Feld enthält gemäß RDA 19.2 den ersten geistigen Schöpfer. Verwenden Sie Feld 110, wenn Sie die Haupteintragung unter einer Körperschaft machen möchten.

Um zu entscheiden, ob die Körperschaft als geistiger Schöpfer anzugeben ist, können Sie die Schulungsunterlagen zu Modul 5A der AG RDA verwenden. Prüfen Sie im ersten Schritt, ob das Werk von der Körperschaft stammt. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, verifizieren Sie in einem zweiten Schritt, ob die Körperschaft der geistige Schöpfer ist. Nutzen Sie dazu die acht Typen unter RDA 19.2.1.1.1. Die Arbeitsstelle für Standardisierung stellt mit der Arbeitshilfe AH-005 eine Beispielsammlung zur Verfügung, die Sie für Ihre Entscheidung nutzen können.

Sollte die Prüfung ergeben haben, dass die Körperschaft nicht der geistige Schöpfer ist, gilt sie als sonstige Körperschaft, die mit dem Werk in Verbindung steht. Erfassen Sie die Körperschaft in diesem Fall nicht in Feld 110, sondern in Feld 710.

Übersicht der Unterfelder

Feld Unterfeld Bezeichnung
110 4 Funktionsbezeichnungscode (W)
a Körperschafts- oder Gebietskörperschaftsname als Eintragungselement (NW)
b Untergeordnete Körperschaft (W)
e Funktionsbezeichnung (W)

Unterfelder im Detail

Unterfeld $a

Erfassen Sie den Namen des ersten Geistigen Schöpfers in Unterfeld $a in der Form des bevorzugten Namens gemäß RDA 11.13.1

Unterfeld $b

Erfassen Sie in Unterfeld $b Bezeichnungen von untergeordneten Körperschaften.

Unterfeld $e und $4

Die Beziehungskennzeichnung zwischen einer Ressource und der mit ihr in Verbindung stehenden Körperschaft wird in den Unterfeldern $e und $4 erfasst. Die Erfassung ist kein Standardelement, wird jedoch empfohlen. Tragen Sie in Unterfeld $e die Funktionsbezeichnung als Textstring und in Unterfeld $e als Code ein. Verwenden Sie die normierten Begriffe aus der Tabelle “Beziehungskennzeichnungen für Geistige Schöpfer” weiter unten im Kapitel. Selbst geprägte Beziehungskennzeichnungen sind nicht zulässig.

Sie können die Informationen über die Art der Beziehung einer beliebigen Quelle entnehmen.

Feld 110 darf nur einmal belegt werden und ist nicht wiederholbar. Erfassen Sie weitere hauptverantwortliche Geistige Schöpfer in Feld 710.

Beziehungskennzeichnungen für Geistige Schöpfer

Für die Erfassung in Koha sind die Funktionsbezeichung in Unterfeld $e und der Funktionsbezeichnungscode in Unterfeld $4 identisch, da die Auswahlmöglichkeiten als normierte Werte im System hinterlegt sind. In der Datenbank werden anstatt der verbalen Funktionsbezeichnung in Unterfeld $4 jedoch weltweit einheitliche Codes gespeichert, welche dieser Tabelle entnommen werden können.
Funktionsbezeichnung $eFunktionsbezeichnungscode $4FRBR-Ebene
ArchitektInarcWerk
BildhauerInsclWerk
ChoreografInchrWerk
DesignerIndsrWerk
DrehbuchautorInausWerk
ErfinderIninvWerk
FilmemacherInfmkWerk
FotografInphtWerk
GeistigeR SchöpferIncreWerk
InterviewerInivrWerk
InterviewteRiveWerk
KalligrafIncllWerk
KartografInctgWerk
KomponistIncmpWerk
KünstlerInartWerk
LandschaftsarchitektInlsaWerk
LibrettistInlbtWerk
Normerlassende GebietskörperschaftenjWerk
PraesespraWerk
ProgrammiererInprgWerk
RespondentInrspWerk
Sonstige Person, Familie und Körperschaft *othWerk
TextdichterInlyrWerk
VerfasserInautWerk
ZusammenstellendeRcomWerk

* Unter dem Code “oth” für “Sonstige Person, Familie und Körperschaft” werden in Koha folgende Funktionsbezeichnungen zusammengefasst:
BerichterstatterIn | BuchkünstlerIn

Indikatoren

Indikator 1

  • Liegt ein Gebietskörperschaftname vor, tragen Sie „1“ ein.
  • Sind sonstige Namen in unmittelbarer Folge eingegeben, tragen Sie “2” ein.

Indikator 2

Lassen Sie das Feld frei.

Beispiele

Richtlinien Handschriftenkatalogisierung, Bonn 1992

110Körperschaftsname

100 Jahre Karl-Sudhoff-Institut für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften an der Universität Leipzig, Aachen 2006

110Körperschaftsname 2

 

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